Andrea Präg (Vorstand)
Schulstr. 17
72184 Eutingen im Gäu

Telefon: 07459/930693
E-Mail: kontakt(at)chorisma-eutingen.de
Spamschutz: Ersetzen Sie das (at) durch @

Wir gehören zum

und

Datenschutzerklärung des Vereins

 

Beschluss des Vorstands

Der Vorstand des Vereins Chorisma Eutingen e.V. legt die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen fest.

Die Bestimmungen sollen bei der nächsten notwendigen Anpassung in die Vereinssatzung aufgenommen werden.

Der Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins.

Ausschließlich die folgenden Daten werden gespeichert und verarbeitet:

  • Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum
  • Kommunikationsdaten (Telefon, Mobilfunkverbindung, E-Mailadresse)
  • Zeitpunkt des Eintritts in den Verein, Funktion im Verein, Stimmlage des Mitglieds (SATB)
  • Bankverbindung (Geldinstitut, IBAN)

Alle personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen von Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt. Dies gilt insbesondere für die Bankverbindung.

Aus Gründen der Bestandsverwaltung und der Beitragserhebung werden die unter Ziffer 1.a. bis 1.c genannten persönlichen Daten im Umfang des Erforderlichen an den Chorverband Kniebis-Nagold, den Schwäbischen Chorverband und den Deutschen Chorverband weitergeleitet.

Die Meldung von Vereinsmitgliedern und personenbezogenen Daten derselben dürfen vom Verein zur Erfüllung seines Vereinszwecks an die Dachverbände weitergegeben werden, ebenso an die maßgeblichen Bankinstitute. Der Verein stellt sicher, dass die Verwendung durch das beauftragte Kreditinstitut ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins erfolgt und nach Zweckerreichung, Austritt des betroffenen Mitglieds oder erfolgtem Widerspruch die Daten unverzüglich gelöscht und die Löschung dem betroffenen Mitglied bekannt gegeben wird. Im Übrigen werden die Daten verstorbener Mitglieder archiviert und vor unbefugtem Gebrauch geschützt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.

Der Verein informiert seine Mitglieder und die Öffentlichkeit regelmäßig über seine Homepage und durch Presseverlautbarungen über den Schutz der personenbezogenen Daten des Vereins.

Eutingen, den 22.11.2018

Hygienekonzept


Hygienekonzept Chorisma Eutingen e.V.
zur Durchführung von Chorproben

  1. Daten auf einen Blick
    Raumname Medienraum,C-Bau Grundschule Eutingen im Gäu
    Raumgröße mit geöffneter Faltwand 1000m³, 245,52m²
    dadurch mögliche Gruppengröße max. 20
    Probenzeit und -dauer 2×45 Min.und 5 min. Lüftungszeit
    Möglichkeit zum Händewaschen ja
    Lüftungsmöglichkeit ja
    Reinigungsintervalle vor und nach der Probe
    Name des Protokollführers Andrea Präg, Claudia Belz
    Name des Vereinsvorsitzenden Andrea Präg
    Name der Hygieneverantwortlichen Claudia Belz, Andrea Präg
  2. Voraussetzungen:
  3. Hygienekonzept wurde zur Genehmigung der Gemeinde Eutingen im Gäu
    vorgelegt.
  4. Geltende Verordnungen des Bundeslandes/der Region werden eingehalten
  5. Verein trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der hygienischen
    Erfordernisse durch Anleitung und Kontrolle
  6. Hygienehinweise werden allen Teilnehmern im Vorfeld oder spätestens
    zu Beginn der Probe mitgeteilt.
  7. Es ist mindestens ein Hygieneverantwortlicher bestimmt, der auf die
    korrekte Durchführung vor, während und nach der Probe achtet.
  8. An den Eingängen und in den sanitären Anlagen sind Hinweisschilder zu
    den Hygienestandards angebracht.
  9. Es wird für den Wiedereinstieg des Probebetriebs von allen Beteiligten
    eine Bestätigung über die Einhaltung der Corona-Hygienemaßnahmen
    und die Einwilligung zur Datenerhebung eingeholt.
  10. 3G-Regel je nach Inzidenzstufe (Testpflicht)
  11. Maßnahmen:
    Handhygiene:
    • Vor der Probe Hände gründlich mind. 20-30s lang mit Wasser und Seife
    waschen
    • Alternativ wird eine Händedesinfektion (30s lang) stattfinden (auf
    Verfallsdatum wird geachtet!)
    • Zum Abtrocknen werden Einmalhandtücher bereitgestellt.
    • Hände werden vom Gesicht ferngehalten.
    • Türklinken und Fahrstuhlknöpfe werden wenn möglich nicht mit der
    Hand angefasst, sondern ggf. wird dem Ellenbogen benutzt.
    2
    Hustenetikette:
    • Beim Husten und Niesen größtmöglichen Abstand (mind. 1m) wahren, sich möglichst wegdrehen und in die Armbeuge/ein Papiertaschentuch husten und niesen, das danach entsorgt wird
    • Nach dem Naseputzen/Niesen/Husten gründlich die Hände waschen
    Beteiligte protokollieren:
    • In jeder Probe/Zusammenkunft werden die Namen (Adresse/Telefon/E-Mail) aller Anwesenden protokolliert um ggf. spätere Infektionsketten nachzuverfolgen
    Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung:
    • Ist von allen Beteiligten mitzubringen und in (längeren) Singpausen, so wie vor und nach der Probe, zu tragen
    • Ggf. werden Einmalmasken zur Verfügung gestellt.
    • Auf sachgerechten Umgang wird vom Verein hingewiesen
    Abstandsregeln:
    • Mindestabstand von 1,5-2m zu allen Personen wird sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Freien beachtet (Stühle werden dementsprechend aufgestellt oder Stehflächen im Abstand markiert)
    • Bei Reihenaufstellung wird empfohlen sich mit jeweils einem Meter Abstand auf Lücke zu stellen, bei ausreichendem Platz wird eine Kreisaufstellung empfohlen
    • Die Abstandsregeln werden auch auf dem Weg zur Probe und in Pausen beachtet
    Raumgröße:
    • Die Räumlichkeiten müssen groß genug sein, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können Pro Person/Minute 1 m³=45m³/Pers./Probe
    • Es sollte möglichst mit festen Gruppen immer in den gleichen Räumen geprobt werden
    • Es wird ein Sitzplan erstellt
    • Lüftung:
    • Alle 30-45min. sollte für 5min. eine intensive Stoß- oder Querlüftung (waagrecht geöffnete, gegenüberliegende Fenster/Türen) erfolgen
    • Bei einer Deckenhöhe unter 3,5 m sollte häufiger gelüftet werden
    3
    Proben im Freien:
    • Wenn die Witterung es zulässt und ein geeigneter Platz zur Verfügung steht ist das Proben unter freiem Himmel unter Einhaltung der Abstandsregeln zu bevorzugen
    Reinigung:
    • Die benutzen Räumlichkeiten werden vor und nach der Probe gereinigt
    • Besonders (und ggf. häufiger) sind Türgriffe, Toiletten, Waschbecken und häufig benutzte Oberflächen wie bspw. Geländer zu reinigen
    • Bei der Reinigung sind tensidhaltige, fettlösende Mittel zu gebrauchen (keine Sprühdesinfektion, besser Flächendesinfektionsmittel mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid, begrenzt viruzid PLUS oder viruzid“) und Reinigungshandschuhe zu tragen
    Umgang mit Risikogruppen:
    • Personen, die der beim RKI beschriebenen Risikogruppe angehören, werden zu Beginn des Probebetriebs auf das Risiko hingewiesen. Nehmen Personen einer Risikogruppe nach erfolgter Belehrung dennoch freiwillig an den Proben teil, so handeln sie vollumfänglich in eigener Verantwortung und Haftung.
    • Keinen Zutritt haben Personen, die
    positiv getestet oder als positiv eingestuft gelten
    in Quarantäne sein müssen
    nach einem Auslandsaufenthalt oder Aufenthalt in einer stark betroffenen Region im Inland ab 72 Stunden (für 14 Tage)
    anderweitig erkrankt sind
    Umgang mit Instrumenten und Noten:
    • Alle Gegenstände werden personenbezogen verwendet
    • Jede/r Sänger/in hat seine eigenen Noten.
    • Wenn dies nicht möglich ist, muss eine gründliche Reinigung nach der Nutzung erfolgen
    Essen und Trinken:
    • Auf gemeinsame Speisen wird verzichtet
    • Trinkbehältnisse müssen von den Teilnehmern selbst mitgebracht werden und dürfen nicht gemeinsam genutzt werden.
    4
  12. Vorgehensweise beim Auftreten von Krankheitsfällen:
    • Sollten Teilnehmer/innen einer Probe im Nachhinein positiv getestet werden, sind die Protokoll-Listen dem zuständigen Gesundheitsamt auszuhändigen.
    • Der Chorleiter sollte über Ansteckungsrisiken und mögliche Symptome informiert werden.
    • Teilnehmer mit dieser Symptomatik sind von den Proben auszuschließen
    Bei sämtlichen Krankheitssymptomen: Zu Hause bleiben!
    Aktuelle Informationen rund um die Corona-Pandemie finden Sie stets auf scv.app/coronavirus

zur Durchführung von Chorproben im Brühl

  1. Daten auf einen Blick
    dadurch mögliche Gruppengröße
    Probenzeit und -dauer keine Begrenzung
    Möglichkeit zum Händewaschen ja
    Lüftungsmöglichkeit ja
    Reinigungsintervalle entfällt
    Name des Protokollführers Andrea Präg, Claudia Belz
    Name des Vereinsvorsitzenden Andrea Präg
    Name der Hygieneverantwortlichen Claudia Belz, Andrea Präg
  2. Voraussetzungen:
  3. Hygienekonzept wurde erstellt
  4. Geltende Verordnungen des Bundeslandes/der Region werden eingehalten
  5. Verein trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der hygienischen
    Erfordernisse durch Anleitung und Kontrolle
  6. Hygienehinweise werden allen Teilnehmern im Vorfeld oder spätestens
    zu Beginn der Probe mitgeteilt.
  7. Es ist mindestens ein Hygieneverantwortlicher bestimmt, der auf die
    korrekte Durchführung vor, während und nach der Probe achtet.
  8. An den Eingängen und in den sanitären Anlagen sind Hinweisschilder zu
    den Hygienestandards angebracht.
  9. Es wird für den Wiedereinstieg des Probebetriebs von allen Beteiligten
    eine Bestätigung über die Einhaltung der Corona-Hygienemaßnahmen
    und die Einwilligung zur Datenerhebung eingeholt (Wurde bereits für
    Probebetrieb im September 2020 für Medienraum eingeholt)
  10. Maßnahmen:
    Testpflicht je nach Inzidenz. Die Chormitglieder müssen zur Probe einen
    gültigen Test mitbringen, der nicht älter als 24 Stunden alt ist. Alternativ kann
    ein Selbsttest unter Aufsicht vor der Probe vorgenommen werden. Dieser muss
    vom Chormitglied selbst mitgebracht werden. Die Testpflicht gilt nicht für
    vollständig Geimpfte mit Impfausweis und vollständig Genesene, ebenso bei
    einer Inzidenz von unter 35 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
    Stand 15.06.2021 Entfall Testpflicht Landkreis Freudenstadt
    Handhygiene:
    • Vor der Probe Hände gründlich zu Hause mind. 20-30s lang mit Wasser
    und Seife waschen
    • Alternativ wird eine Händedesinfektion (30s lang) stattfinden (auf Verfallsdatum wird geachtet!)
    • Zum Abtrocknen werden Einmalhandtücher bereitgestellt.
    • Hände werden vom Gesicht ferngehalten.
    Hustenetikette:
    • Beim Husten und Niesen größtmöglichen Abstand (mind. 1m) wahren, sich möglichst wegdrehen und in die Armbeuge/ein Papiertaschentuch husten und niesen, das danach entsorgt wird
    • Nach dem Naseputzen/Niesen/Husten gründlich die Hände waschen
    Beteiligte protokollieren:
    • In jeder Probe/Zusammenkunft werden die Namen (Adresse/Telefon/E-Mail) aller Anwesenden protokolliert um ggf. spätere Infektionsketten nachzuverfolgen
    Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung:
    • Gültig sind nur FFP2 oder med. Masken
    • Ist von allen Beteiligten mitzubringen und in (längeren) Singpausen, so wie vor und nach der Probe, zu tragen
    • Ggf. werden med. Masken zur Verfügung gestellt.
    • Auf sachgerechten Umgang wird vom Verein hingewiesen
    Abstandsregeln:
    • Mindestabstand von 1,5-2m zu allen Personen wird sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Freien beachtet (Stühle werden dementsprechend aufgestellt oder Stehflächen im Abstand markiert)
    • Bei Reihenaufstellung wird empfohlen sich mit jeweils einem Meter Abstand auf Lücke zu stellen, bei ausreichendem Platz wird eine Kreisaufstellung empfohlen
    • Die Abstandsregeln werden auch auf dem Weg zur Probe und in Pausen beachtet
    Umgang mit Instrumenten und Noten:
    • Alle Gegenstände werden personenbezogen verwendet
    • Jede/r Sänger/in hat seine eigenen Noten.
    • Wenn dies nicht möglich ist, muss eine gründliche Reinigung nach der Nutzung erfolgen
    Essen und Trinken:
    • Auf gemeinsame Speisen wird verzichtet
    • Trinkbehältnisse müssen von den Teilnehmern selbst mitgebracht werden und dürfen nicht gemeinsam genutzt werden.
    Umgang mit Risikogruppen:
    • Personen, die der beim RKI beschriebenen Risikogruppe angehören, werden zu Beginn des Probebetriebs auf das Risiko hingewiesen. Nehmen Personen einer Risikogruppe nach erfolgter Belehrung dennoch freiwillig an den Proben teil, so handeln sie vollumfänglich in eigener Verantwortung und Haftung.
    • Keinen Zutritt haben Personen, die
    positiv getestet oder als positiv eingestuft gelten
    in Quarantäne sein müssen
    nach einem Auslandsaufenthalt oder Aufenthalt in einer stark betroffenen Region im Inland ab 72 Stunden (für 14 Tage)
    anderweitig erkrankt sind
  11. Vorgehensweise beim Auftreten von Krankheitsfällen:
    • Sollten Teilnehmer/innen einer Probe im Nachhinein positiv getestet werden, sind die Protokoll-Listen dem zuständigen Gesundheitsamt auszuhändigen.
    • Der Chorleiter sollte über Ansteckungsrisiken und mögliche Symptome informiert werden.
    • Teilnehmer mit dieser Symptomatik sind von den Proben auszuschließen
    Bei sämtlichen Krankheitssymptomen: Zu Hause bleiben!
    Aktuelle Informationen rund um die Corona-Pandemie finden Sie stets auf scv.app/coronavirus